Laut Betäubungsmittelgesetz sind Cannabispflanzen und Teile dann vom Verbot ausgenommen,
wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit Zertifiziertem Saatgut, das in der jeweiligen Fassung des Anhangs B zu Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1164/89 der Kommission vom 28. April 1989 (ABI. EG Nr. L 121 S. 4) aufgeführt ist (genau diese Sammen wirst du legal hier in Deutschland bekommen), stammen oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol [THC] 0,3 vom Hundert nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Mißbrauch zu Rauschzwecken ausschließen!
Somit kann man sagen, dass der Konsum von Industriehanf keinerlei Auswirkung auf uns Menschen haben kann, es sei denn man versucht mit bestimmten Mittel die THC- haltigen Stoffe zu extrahieren oder die Pflanze „umzuzüchten“.
Als Tabakersatz hingegen ist der Industriehanf schon denkbarer.